Sachkundenachweis für Hundehalter in Niedersachen (§3 NHundG)
Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz § 3 NHundG nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Ein Hundehalter muss in der Lage sein, seinen Hund so zu halten und zu führen, dass von dem Hund keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Wer einen Hund hält, muss gemäß § 3 NHundG die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Sie ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Seit 2015 könnt ihr die Prüfungen in Theorie und Praxis bei mir ablegen!
Hier geht es zur Anmeldung:
Theorieprüfung
In der theoretischen Sachkundeprüfung sind die erforderlichen Kenntnisse über
1. die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
2. das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
3. das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
4. das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
5. Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
nachzuweisen.
Es handelt sich um eine Single-Choice Prüfung mit 35 Fragen (pro Kategorie 7 Fragen), die am Computer oder Handy durchgeführt wird. Die Prüfungen finden bei mir Zuhause statt. Bei Bestehen (mind. 70% insgesamt, sowie mind. 50% pro Kategorie) erhaltet ihr direkt die Bescheinigung.
Prüfungsgebühr: 80€ (Vorkasse)
Termine: Dienstags oder Donnerstags ab 17:00Uhr
Prüfungsort: Fischbeck
Praxisprüfung
Bei der Praxiprüfung geht es darum zu zeigen, dass ihr in der Lage seid, einen Hund tierschutzgerecht zu führen, ohne dass Dritte belästigt oder verletzt werden. Die Prüfung findet zu einem Teil im verkehrsarmen Bereich statt, der zweite Teil im verkehrsreichen Bereich. Ich gestalte die Praxisprüfung immer als einen kleinen Spaziergang. Euer Hund sollte die normalen Grundkommandos (wie Sitz, Platz, Bleib oder Komm) kennen, an einer kurzen Leine laufen können sowie an Fußgängerzone und viel befahrene Straßen gewöhnt sein. Leckerlies und Lob sind natürlich erlaubt ;-) Für den Prüfungsteil "Rückruf" kann auch eine Schleppleine verwendet werden.
Prüfungsgebühr: 95€ (Vorkasse)
Termine: Samstags 11:00Uhr oder Freitags 17:00Uhr
Prüfungsort: Hess. Oldendorf oder Hameln
Immer wieder werde ich gefragt, wie man sich auf die (Theorie)Prüfung vorbereitet. Bitte bereitet euch nicht auf die Prüfung vor, sondern auf im besten Fall mehr als 15 Jahre mit einem Hund! Hunde sind Lebewesen und haben Bedürfnisse und Ansprüche an ihre Haltung. Darauf solltet ihr vorbereitet sein!
Zur Vorbereitung auf die Hundehaltung empfehle ich entsprechende Literatur lesen z.B. spezielle Rassebücher oder Hundebücher zu allgemeinen Themen wie Verhalten, Gesundheit, Erziehung, usw. Lasst euch ausgiebig beraten durch den Züchter/die Züchterin oder den vermittelnden Tierschutzverein, stellt viele Fragen.
Zusätzlich benötigt ihr für die Prüfung aber auch noch Kenntnisse über die niedersächsischen bzw. relevanten Gesetze:
Niedersächsisches Hundegesetz (NHundG)
Tierschutzgesetz (TSchG)
Tierschutz Hunde-Verordnung (TierSchHuV)
Empfohlene Literatur für die Theorieprüfung:
Buch:Hundeführerschein und Sachkundenachweis von Esther Schalke, Gabriele Metz, Sandra Bruns
Buch: Hundeführerschein und Sachkundeprüfung: Vorbereitung für Hundehalter von Dorit Feddersen-Petersen
weitere
Literaturvorschläge
Und hier sind noch ein paar Beispielfragen
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Wir empfehlen TRACTIVE! Seit Jahren verwende ich den GPS-Tracker auch für meine Hunde. Bisher habe ich ihn noch nicht im Notfall einsetzen müssen, worüber ich ganz froh bin. Aber es ist ein gutes Gefühl, im Notfall zu wissen, wo meine Hunde sind.
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